ENERGIERECHT
Unsere Energierechts-Praxis verfügt über langjährige Branchenkenntnis und Erfahrung mit Regulierungsfragen des Strom- und Gaswirtschaftsrechts sowie allen sonstigen für Energieunternehmen relevanten Rechtsthemen.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, die in unterschiedlichen Funktionen auf den Strom- und Erdgasmärkten in Österreich oder auch im Ausland tätig sind: von der Energieerzeugung und -speicherung, über den Handel, den Transport, die Verteilung und den Vertrieb von Energieprodukten.
Wir beraten Unternehmen bei der Einhaltung der vielfältigen regulatorischen Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts ebenso wie bei zivil- und vertragsrechtlichen Themen. Im Streitfall führen wir entsprechende Verfahren – insbesondere auch vor der Regulierungsbehörde E-Control und den Verwaltungsgerichten, einschließlich VwGH und VfGH.
An der Schnittstelle zum Kartellrecht bringen wir unsere Marktkenntnis und Expertise auch bei wettbewerbsrelevanten Themen, wie zB langfristigen Verträgen, Kooperationen oder beihilferechtlichen Fragen, ein.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche M&A-Transaktionen und Joint Ventures im Energiesektor vollumfänglich und erfolgreich begleitet – von der Strukturierung, Due Diligence, Vertragserstellung und -verhandlung bis zur Erlangung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe(n) und Erfüllung sonstiger regulatorischer Vorgaben.
Kontakt: Isabella Hartung