GESELLSCHAFTSRECHT
Die Praxisgruppe Gesellschaftsrecht berät große österreichische und internationale Konzerne, Finanzinstitute und Fonds ebenso wie Familienunternehmen und Private Clients in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Unsere Anwälte haben langjährige, internationale Erfahrung unter anderem in der Strukturierung, Verhandlung und Gründung von Joint Ventures, sowie hinsichtlich der Gestaltung und Verhandlung von Syndikatsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und Compliance-Systemen.
Darüber hinaus beraten wir auch regelmäßig zu komplexen Umstrukturierungen sowie der Umsetzung von Umgründungsmaßnahmen wie nationalen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Umwandlungen.
Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Generalversammlungen, bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten und bei Fragen der Corporate Governance und Compliance zur Seite. Wir unterstützen unsere Mandanten auch gerne beim laufenden Corporate Housekeeping.
Wir arbeiten außerdem eng mit der Praxisgruppe Dispute Resolution zusammen, um bei komplexen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit gesellschaftsrechtlichem Hintergrund (Corporate Litigation) die Expertise unserer Spezialisten zu bündeln.
Die in der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte unserer Kanzlei verfügen nicht nur über exzellentes juristisches Fachwissen, sondern auch über ein fundiertes wirtschaftliches Verständnis und werden daher häufig nicht nur für die Vertragserstellung und Vertragsverhandlung herangezogen, sondern auch frühzeitig in die Strukturierung von Joint Ventures und Umstrukturierungen eingebunden, wodurch eine umfassende und langfristige Begleitung unserer Mandanten bei ihren Projekten möglich ist.
Kontakt: Michael Barnert