ARBEITSRECHT
Unser Arbeitsrechtsteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung namhafter nationaler und internationaler Unternehmen sowie von Arbeitnehmern der Managementebene in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Beratung in Zusammenhang mit der Anbahnung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Fragen des Datenschutzes und der Compliance sowie die rechtliche Strukturierung von betrieblichen Leistungen, Vergütungssystemen und Bonusprogrammen auf betrieblicher Ebene und auch konzernweit. Weiters beraten wir zu Mobilitätsstrategien, zum inländischen und grenzüberschreitenden Transfer von Mitarbeitern sowie zu Betriebsänderungen, insbesondere in Zusammenhang mit Betriebsübergängen. Wir haben umfassende Expertise zum Thema Betriebspension.
Die Tätigkeit der Praxisgruppe Arbeitsrecht zeichnet sich insbesondere durch ihren praxisorientierten Zugang bei der Gestaltung von Verträgen zu hochkomplexen Rechtsfragen sowie durch die auf individuelle Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittenen Lösungen aus. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung und der Verhandlung von Arbeitsverträgen, Vereinbarungen zu variablen Vergütungsmodellen und Arbeitszeitmodellen, einvernehmlichen Auflösungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Vereinbarungen und Erklärungen, sowohl aus dem Bereich des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts.
In Zusammenarbeit mit der Praxisgruppe Dispute Resolution vertreten unsere Rechtsanwälte sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der Managementebene vor österreichischen Zivilgerichten und Verwaltungsbehörden sowie vor dem Europäischen Gerichtshof. Unsere Vertretungstätigkeit umfasst insbesondere die Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen, Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit besonders bestandsgeschützten Arbeitnehmern (Betriebsräte, werdende Mütter, karenzierte Eltern, begünstig behinderte Arbeitnehmer usw) sowie die Geltendmachung und Abwehr von Entgeltansprüchen, inklusive Betriebspensionen. Unsere Vertretungstätigkeit vor Behörden umfasst insbesondere auch den grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern, insbesondere in Zusammenhang mit Entsendungen und der Überlassung von Arbeitskräften.
Kontakt: Clemens Egermann