KARTELLRECHT / WETTBEWERBSRECHT
Unser Kartellrechtsteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen hinsichtlich aller Aspekte des europäischen und österreichischen Wettbewerbsrechts, einschließlich Kartelluntersuchungen, Fusionskontrolle, Compliance und Vertriebsrecht.
Die Kanzlei berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen vor den österreichischen Wettbewerbsbehörden, Zivilgerichten sowie der EU-Kommission und dem EuGH. Zu unseren Mandanten gehören neben Unternehmen der Privatwirtschaft auch Industrieverbände, öffentliche Unternehmen und andere öffentliche Einrichtungen/Behörden.
Wir unterstützen bei der Sicherstellung kartellrechtlicher Compliance im Unternehmen: von der Konzeption des Compliance Systems, der Erstellung von Leitfäden für die unterschiedlichen Funktionen/Abteilungen, über die Abhaltung kartellrechtlicher Compliance Trainings und Schulungen für Mitarbeiter und Management bis zur Implementierung von internen Whistleblower-Systemen. Unsere KartellrechtsspezialistInnen sind auch bei vertriebsrechtlichen Fragestellungen, einschließlich Online-Handel und digitalen Plattformen, behilflich.
Weiters begleiten wir Unternehmen bei kartellrechtlichen Hausdurchsuchungen und sonstigen Ermittlungsmaßnahmen von Kartellbehörden, wie beispielsweise Auskunftsverlangen. Wir beraten in Zusammenhang mit Kronzeugenanträgen und nachfolgenden Verfahren vor dem Kartellgericht. Ebenso vertreten wir in Verfahren betreffend den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, sowohl auf Seiten eines (angeblichen) Marktbeherrschers als auch Seiten von Beschwerdeführern, sowie betreffend Schadenersatzklagen nach Kartellverstößen (Private Enforcement).
Bei Transaktionen kümmern wir uns um verlässliche und effiziente Bearbeitung aller fusionskontrollrechtlichen Aspekte – von der Prüfung der Anmeldepflichten in den relevanten Jurisdiktionen, über die Betreuung von Zusammenschlusskontrollanmeldungen bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde oder auf EU-Ebene bei der Kommission, bis zur Koordinierung der Anmeldungen in anderen Jurisdiktionen.
Unsere Expertise umfasst auch Fragen der Investitionskontrolle (Foreign Direct Investment) und des EU-Beihilfenrechts sowie sonstige Themen des EU-Rechts.
Kontakt: Isabella Hartung